Zustiftungen

Zustiftung für Behnken-Berger-Stiftung heißt:
Gewährleistung einer dauerhaften Unterstützung junger Nachwuchswissenschaftler/innen, die erfolgreich in der Anwendung von Strahlen in der Medizin und/oder im Strahlenschutz tätig sind.

Eine einmalige Zuwendung (sog. Zustiftung) zum Stiftungsvermögen der Behnken-Berger-Stiftung sichert die fortwährende Unterstützung der Arbeit hervorragender Nachwuchswissenschaftler/innen weit in die Zukunft hinein. Mit Ihrem Engagement vergrößern Sie somit die Möglichkeit, die Anwendung von Strahlentherapie in der Medizin durch wissenschaftliche Forschung kontinuierlich zu verbessern und dadurch betroffenen Patientinnen und Patienten medizinisch zu helfen und ihnen gleichzeitig ein Optimum an Schutz gegen schädliche Strahlung zu ermöglichen.

Zustiftungen helfen über Generationen hinweg

Bei einer Zustiftung wird Ihre Zahlung dem Stiftungsvermögen der Behnken-Berger-Stiftung zugeführt. Das Stiftungsvermögen ist das finanzielle Fundament der Stiftung - es darf nicht angetastet werden und wird sicher angelegt. Ausschließlich die mit dem Stiftungsvermögen erwirtschafteten  Erträge werden für die satzungsgemäßen Ziele der  Stiftung eingesetzt. Auf diese Weise trägt Ihre Zustiftung Jahr für Jahr dazu bei, die Ziele der Stiftung, junge Wissenschaftler/innen finanziell bei ihrer Forschungsarbeit zu unterstützen und Nachwuchswissenschaftler/innen für die Teilnahme an dem jährlich ausgelobten Behnken-Berger-Preis zu begeistern, zu befördern.

Wer kann zustiften?

Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Zustiftungen vornehmen, wenn sie sich mit einer größeren Summe dauerhaft für die Ziele der  Behnken-Berger-Stiftung einsetzen wollen.

Durch eine Zustiftung können Sie mit einem geringen eigenen Aufwand gezielt, dauerhaft und nachhaltig fördern, ohne die Hürden einer eigenen Stiftungsgründung überwinden zu müssen.

Selbstverständlich freut sich die Stiftung auch über kleinere Beträge, sog. Spenden, die umgehend und einmalig für die Ziele eingesetzt werden. Sie geben die Verwendung bei der Zahlung vor: Dauerhafte Unterstützung = Zustiftung / Punktuelle Unterstützung = Spende.

Steuerliche Vorteile des Zustifters

Wer Wissenschaft und Forschung fördert, den belohnt der Fiskus. Die Behnken-Berger-Stiftung dient  gemeinnützigen und damit steuerbegünstigten Zwecken. Eine Zustiftung an sie kann daher auf Antrag bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro pro Steuerpflichtigem im Jahr der Zuwendung und verteilt über die folgenden 9 Jahre als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Mit einer Zustiftung leisten Sie über Ihr eigenes Leben hinaus einen Sinn stiftenden Beitrag für nachfolgende Generationen, die einer humanitären Forschung und verbesserter medizinischer Versorgung dringend bedürfen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte gerne an:

Herr Ulrich Löwer
Commerzbank AG, PUK-WMUK Assetmanagement, 60311 Frankfurt,
Kaiserstraße 16
Langstraße 8, 65812 Bad Soden
069 13628720
ulrich.loewer@commerzbank.com